2G - Regel
Liebe Gäste,
ab dem 01.12.2021 gilt die Warnstufe 2
landesweit für das Land Niedersachsen
und somit die 2G - Regel in unserem Restaurant.
Hinweise:
Da wir die Kapazitäten von unserem Restaurant zu maximal 70 % auslasten, dürfen wir ab dem 12.12.2021 auf die 2Gplus - Regel verzichten.
Sie benötigen keinen Testnachweis
für einen Besuch bei uns im Restaurant.
Es gilt weiterhin die 2G - Regel.
Das Tragen einer FFP - 2 - | KN95 - | N95 - Maske
ist bei der Abholung Pflicht."
Daher dürfen wir sie im Restaurant nur noch bewirten,
wenn sie:
geimpft
oder
genesen
sind.
Bitte halten Sie vor Ort zum Nachweis
Ihren Impfausweis
oder
Genesenennachweis
und ein Ausweisdokument bereit.
Vielen Dank für ihr Verständnis.
Wichtiger Hinweis:
Das Tragen einer FFP - 2 - |
KN95 - | N95 - Maske ist Pflicht.
Eine medizinische - oder Stoffmaske ist nicht erlaubt.
Bitte tragen Sie die Maske auf dem Weg zu Ihrem Tisch.
Am Tisch darf die Maske abgenommen werden.
Erklärung zur 2G - Regel:
geimpft:
Als vollständig geimpft gelten Personen, die noch nicht nachweislich an COVID - 19 erkrankt waren die alle erforderlichen Impfungen erhalten haben. Dabei muss die letzte Einzelimpfung mindestens 14 Tage zurückliegen. Der Impfnachweis kann auf Papier oder in elektronischer Form erbracht werden. Bei Comirnaty® von BioNTech/Pfizer, Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna und Vaxzevria® von AstraZeneca sind zwei Impfungen nötig.
Bei Janssen® von Johnson & Johnson reicht eine Dosis.
Als vollständig geimpft gelten außerdem Personen, die an COVID - 19 erkrankt waren und eine Impfdosis erhalten haben. Sie müssen neben der Impfdokumentation nachweisen können, dass sie von einer Infektion mit dem Coronavirus SARS - CoV - 2 genesen sind.
genesen:
Als genesen gelten Personen, die nachweislich mit einem PCR - Test positiv auf das Coronavirus SARS - CoV - 2 getestet wurden. Die Testung muss in den vergangenen 28 Tagen bis 6 Monaten erfolgt sein. Alternativ gilt auch ein entsprechenden Nachweis des zuständigen Gesundheitsamtes.
Kinder und Jugendliche:
Von der 2G - Regel sind Kinder
und Jugendliche ausgenommen.
Kinder von 0-5 Jahren: keine Maskenpflicht
Kinder von 6-13 Jahren: medizinische Masken
Jugendliche ab 14 Jahren: FFP2-Maskenpflicht
Hinweis: Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, benötigen ein entsprechendes ärztliches Attest sowie einen Testnachweis.
Halten Sie ausreichend Abstand zu anderen Gästen
und unserem Personal, mindestens 1,5 m.
Bitte reservieren Sie vorab telefonisch unter
Tel: 04264 9212
einen Tisch.
Ihre Anwesenheit wird digital in der luca app dokumentiert.
Falls Sie kein eigenes Smartphone haben, stellen wir Ihnen ein Tablet zur Verfügung.
Halten Sie sich bitte an die geltende
Niedersächsische Corona - Verordnung
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.