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2G - Regel

Liebe Gäste,

 

ab dem 01.12.2021 gilt die Warnstufe 2

landesweit für das Land Niedersachsen

und somit die 2G - Regel in unserem Restaurant.

Hinweise:

Da wir die Kapazitäten von unserem Restaurant zu maximal 70 % auslasten, dürfen wir ab dem 12.12.2021 auf die 2Gplus - Regel verzichten. 

Sie benötigen keinen Testnachweis

für einen Besuch bei uns im Restaurant.

Es gilt weiterhin die 2G - Regel.

"TAKE AWAY - Bestellungen

Das Tragen einer FFP - 2 - | KN95 - | N95 - Maske

ist bei der Abholung Pflicht."

Daher dürfen wir sie im Restaurant nur noch bewirten,

wenn sie:

 

geimpft

oder

genesen

 sind.

Bitte halten Sie vor Ort zum Nachweis

Ihren Impfausweis 

oder

Genesenennachweis

und ein Ausweisdokument bereit.

Vielen Dank für ihr Verständnis.

Wichtiger Hinweis: 

Das Tragen einer FFP - 2 - | 

KN95 - | N95 - Maske ist Pflicht.

Eine medizinische - oder Stoffmaske ist nicht erlaubt. 

Bitte tragen Sie die Maske auf dem Weg zu Ihrem Tisch.

Am Tisch darf die Maske abgenommen werden.

Erklärung  zur 2G - Regel:

geimpft: 

Als vollständig geimpft gelten Personen, die noch nicht nachweislich an COVID - 19 erkrankt waren die alle erforderlichen Impfungen erhalten haben. Dabei muss die letzte Einzelimpfung mindestens 14 Tage zurückliegen. Der Impfnachweis kann auf Papier oder in elektronischer Form erbracht werden. Bei Comirnaty® von BioNTech/Pfizer, Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna und Vaxzevria® von AstraZeneca sind zwei Impfungen nötig.

Bei Janssen® von Johnson & Johnson reicht eine Dosis.

Als vollständig geimpft gelten außerdem Personen, die an COVID - 19 erkrankt waren und eine Impfdosis erhalten haben. Sie müssen neben der Impfdokumentation nachweisen können, dass sie von einer Infektion mit dem Coronavirus SARS - CoV - 2 genesen sind.

genesen: 

Als genesen gelten Personen, die nachweislich mit einem PCR - Test positiv auf das Coronavirus SARS - CoV - 2 getestet wurden. Die Testung muss in den vergangenen 28 Tagen bis 6 Monaten erfolgt sein.  Alternativ gilt auch ein entsprechenden Nachweis des zuständigen Gesundheitsamtes.

Kinder und Jugendliche:

Von der 2G - Regel sind Kinder

und Jugendliche ausgenommen.

Kinder von 0-5 Jahren: keine Maskenpflicht
Kinder von 6-13 Jahren: medizinische Masken
Jugendliche ab 14 Jahren: FFP2-Maskenpflicht

Hinweis: Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, benötigen ein entsprechendes ärztliches Attest sowie einen Testnachweis.

Halten Sie ausreichend Abstand zu anderen Gästen

und unserem Personal, mindestens 1,5 m.

Bitte reservieren Sie vorab telefonisch unter

Tel: 04264 9212

einen Tisch.​​

​​

Ihre Anwesenheit wird digital in der luca app dokumentiert.

Falls Sie kein eigenes Smartphone haben, stellen wir Ihnen ein Tablet zur Verfügung.

Halten Sie sich bitte an die geltende 

Niedersächsische Corona - Verordnung

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

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