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2Gplus - Regel

Liebe Gäste,

 

ab dem 16.01.2022 gilt die 

2Gplus - Regel in unserem Restaurant.

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Hinweis: 

Alle Gäste die vollständig geimpft sind und eine Auffrischungsimpfung (Booster - Impfung) erhalten haben, sind von der Testpflicht ausgenommen.

 

 

 

Hinweise:

 

"TAKE AWAY - Bestellungen

Das Tragen einer FFP - 2 - | KN95 - | N95 - Maske

ist bei der Abholung Pflicht."

Daher dürfen wir sie im Restaurant nur noch bewirten,

wenn sie:

 

geimpft

oder

genesen

 sind.

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Bitte halten Sie vor Ort zum Nachweis

Ihren Impfausweis 

oder

Genesenennachweis

und ein Ausweisdokument bereit.

​

Vielen Dank für ihr Verständnis.

​

Wichtiger Hinweis: 

Das Tragen einer FFP - 2 - | 

KN95 - | N95 - Maske ist Pflicht.

Eine medizinische - oder Stoffmaske ist nicht erlaubt. 

Bitte tragen Sie die Maske auf dem Weg zu Ihrem Tisch.

Am Tisch darf die Maske abgenommen werden.

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Erklärung  zur 2G - Regel:

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geimpft: 

Als vollständig geimpft gelten Personen, die noch nicht nachweislich an COVID - 19 erkrankt waren die alle erforderlichen Impfungen erhalten haben. Dabei muss die letzte Einzelimpfung mindestens 14 Tage zurückliegen. Der Impfnachweis kann auf Papier oder in elektronischer Form erbracht werden. Bei Comirnaty® von BioNTech/Pfizer, Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna und Vaxzevria® von AstraZeneca sind zwei Impfungen nötig.

Bei Janssen® von Johnson & Johnson reicht eine Dosis.

Als vollständig geimpft gelten außerdem Personen, die an COVID - 19 erkrankt waren und eine Impfdosis erhalten haben. Sie müssen neben der Impfdokumentation nachweisen können, dass sie von einer Infektion mit dem Coronavirus SARS - CoV - 2 genesen sind.

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genesen: 

Als genesen gelten Personen, die nachweislich mit einem PCR - Test positiv auf das Coronavirus SARS - CoV - 2 getestet wurden. Die Testung muss in den vergangenen 28 Tagen bis 6 Monaten erfolgt sein.  Alternativ gilt auch ein entsprechenden Nachweis des zuständigen Gesundheitsamtes.

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Kinder und Jugendliche: 

Von der 2G - Regel sind Kinder

und Jugendliche ausgenommen.

Kinder von 0-5 Jahren: keine Maskenpflicht
Kinder von 6-13 Jahren: medizinische Masken
Jugendliche ab 14 Jahren: FFP2-Maskenpflicht

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Hinweis: Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, benötigen ein entsprechendes ärztliches Attest sowie einen Testnachweis.

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Halten Sie ausreichend Abstand zu anderen Gästen

und unserem Personal, mindestens 1,5 m.

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Bitte reservieren Sie vorab telefonisch unter

Tel: 04264 9212

einen Tisch.​​

​​​

Ihre Anwesenheit wird digital in der luca app dokumentiert.

Falls Sie kein eigenes Smartphone haben, stellen wir Ihnen ein Tablet zur Verfügung.

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Halten Sie sich bitte an die geltende 

Niedersächsische Corona - Verordnung

​

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

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