
2Gplus - Regel
Liebe Gäste,
ab dem 16.01.2022 gilt die
2Gplus - Regel in unserem Restaurant.
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Hinweis:
Alle Gäste die vollständig geimpft sind und eine Auffrischungsimpfung (Booster - Impfung) erhalten haben, sind von der Testpflicht ausgenommen.
Hinweise:
Das Tragen einer FFP - 2 - | KN95 - | N95 - Maske
ist bei der Abholung Pflicht."
Daher dürfen wir sie im Restaurant nur noch bewirten,
wenn sie:
geimpft
oder
genesen
sind.
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Bitte halten Sie vor Ort zum Nachweis
Ihren Impfausweis
oder
Genesenennachweis
und ein Ausweisdokument bereit.
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Vielen Dank für ihr Verständnis.
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Wichtiger Hinweis:
Das Tragen einer FFP - 2 - |
KN95 - | N95 - Maske ist Pflicht.
Eine medizinische - oder Stoffmaske ist nicht erlaubt.
Bitte tragen Sie die Maske auf dem Weg zu Ihrem Tisch.
Am Tisch darf die Maske abgenommen werden.
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Erklärung zur 2G - Regel:
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geimpft:
Als vollständig geimpft gelten Personen, die noch nicht nachweislich an COVID - 19 erkrankt waren die alle erforderlichen Impfungen erhalten haben. Dabei muss die letzte Einzelimpfung mindestens 14 Tage zurückliegen. Der Impfnachweis kann auf Papier oder in elektronischer Form erbracht werden. Bei Comirnaty® von BioNTech/Pfizer, Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna und Vaxzevria® von AstraZeneca sind zwei Impfungen nötig.
Bei Janssen® von Johnson & Johnson reicht eine Dosis.
Als vollständig geimpft gelten außerdem Personen, die an COVID - 19 erkrankt waren und eine Impfdosis erhalten haben. Sie müssen neben der Impfdokumentation nachweisen können, dass sie von einer Infektion mit dem Coronavirus SARS - CoV - 2 genesen sind.
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genesen:
Als genesen gelten Personen, die nachweislich mit einem PCR - Test positiv auf das Coronavirus SARS - CoV - 2 getestet wurden. Die Testung muss in den vergangenen 28 Tagen bis 6 Monaten erfolgt sein. Alternativ gilt auch ein entsprechenden Nachweis des zuständigen Gesundheitsamtes.
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Kinder und Jugendliche:
Von der 2G - Regel sind Kinder
und Jugendliche ausgenommen.
Kinder von 0-5 Jahren: keine Maskenpflicht
Kinder von 6-13 Jahren: medizinische Masken
Jugendliche ab 14 Jahren: FFP2-Maskenpflicht
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Hinweis: Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, benötigen ein entsprechendes ärztliches Attest sowie einen Testnachweis.
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Halten Sie ausreichend Abstand zu anderen Gästen
und unserem Personal, mindestens 1,5 m.
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Bitte reservieren Sie vorab telefonisch unter
Tel: 04264 9212
einen Tisch.​​
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Ihre Anwesenheit wird digital in der luca app dokumentiert.
Falls Sie kein eigenes Smartphone haben, stellen wir Ihnen ein Tablet zur Verfügung.
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Halten Sie sich bitte an die geltende
Niedersächsische Corona - Verordnung
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Wir freuen uns auf Ihren Besuch.